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   LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03   

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https://dejure.org/2005,29969
LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03 (https://dejure.org/2005,29969)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03.01.2005 - L 16 RA 137/03 (https://dejure.org/2005,29969)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - L 16 RA 137/03 (https://dejure.org/2005,29969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Berufsunfähigkeit; Bedeutung des "bisherigen Berufs" der Versicherten für die Prüfung von BU ; Notwendigkeit des Fehlens einer sozial zumutbaren Erwerbstätigkeit ; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03
    Zwecks Vornahme dieser Bewertung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das sogenannte Mehrstufenschema entwickelt; dieses Schema untergliedert die Angestelltenberufe in verschiedene Berufsgruppen und insoweit auf vier Hauptgruppen (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R - nicht veröffentlicht; Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - = BSGE 78, 207, 218).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Angestellten mit Vorgesetztenfunktion bzw. des spezifisch qualifizierten Angestellten, des Angestellten mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren, des angelernten Angestellten (Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Angestellten charakterisiert (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - = BSGE 78, 207, 218).

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung

    Auszug aus LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03
    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf" der Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03
    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Auszug aus LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03
    Zwecks Vornahme dieser Bewertung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das sogenannte Mehrstufenschema entwickelt; dieses Schema untergliedert die Angestelltenberufe in verschiedene Berufsgruppen und insoweit auf vier Hauptgruppen (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 44/96 R - nicht veröffentlicht; Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - = BSGE 78, 207, 218).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03
    Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII BAT sind sogar Angestellten sozial zumutbar, die aufgrund ihrer bisherigen Berufstätigkeit der Berufsgruppe der Fachangestellten mit einer regelmäßigen Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren zuzuordnen sind (vgl. BSG SozR 3?2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03
    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf" der Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).
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